AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Martin Haas, 2063 Zwingendorf Nr. 39

Stand: 01.09.2024


  1. ALLGEMEINES

1.0. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alleseitens unseres Unternehmens abgeschlossenen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unserem Vertragspartner. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Abweichenden, entgegenstehenden oder auf bloß zusätzlichen bzw. ergänzenden Vertragsbedingungen des Kunde wird ausdrücklich widersprochen und werden nicht

Gegenstand eines Vertrages.

1.1. Die von unserem Unternehmen angebotenen Waren werden nicht von uns selbst produziert, sondern treten wir diesbezüglich nur als Handelsunternehmer auf.

  1. LIEFERFRISTEN und -TERMINE:

2.0. Liefer- und Leistungsfristen bzw. Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn diese von uns in der Auftragsbestätigung oder sonst schriftlich festgehalten und zugesichert wurden. Es handelt sich um keine Fix-Termine, diese müssten ausdrücklich als solche schriftlich bezeichnet werden. Die Einhaltung der Fristen und Termine setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vollständige Auftragsklarheit besteht und etwaige vereinbarte Anzahlungen fristgerecht erbracht werden. Sofern uns kein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zur Last gelegt werden kann, sind Schadenersatzansprüche unserer Kunden wegen verspäteter Übergabe oder Nichterfüllung ausgeschlossen.

2.1. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungswünsche unserer Kunden verlängern die Fristen bzw. bedürfen neuen Terminvereinbarungen. Das Recht zur Anpassung des Preises für den Fall etwaiger Vertragsänderungen wird ausdrücklich vorbehalten.

2.2. Soweit Teilübergaben möglich sind, sind diese rechtlich zulässig und geltend als vereinbart. Jede Teilübergabe gilt als eigenes Geschäft und kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

2.3. Von unserem Unternehmen nicht verschuldete Hindernisse zur Übergabe, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Zulieferungserschwernisse, Verkürzung und Ausfall der Arbeitszeit, Transporterschwernisse, Pandemien sowie behördliche Eingriffe, bewirken eine angemessene Verlängerung der Übergabefristen und Übergabetermine; diesbezüglich sind jegliche Schadenersatzansprüche unserer Kunden ausgeschlossen.

2.4. Die Nichteinhaltung von Terminen berechtigt unsere Kunden erst dann zur Geltendmachung der gesetzlich zustehenden Rücktrittsrechte, wenn unserem Unternehmen eine angemessene, mindestens aber dreimonatige Nachfrist gewährt wurde. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines eingeschriebenen Mahnschreibens an unser Unternehmen an die im Auftragsschreiben angeführte Adresse.

2.5. Die Gefahr für den Untergang oder die Beschädigung des Vertragsgegenstandes geht mit erfolgter Übergabe/Teilübergabe an unseren Kunden über.

2.6. Unsere Kunden verpflichten sich, Teilleistung zum bekanntgegebenen Termin zu übernehmen. Mit Weigerung unserer Kunden, das Objekt / unsere Leistung zu übernehmen, treten die Folgen des „Annahmeverzuges" ein. Dadurch entstehende Kosten, Aufwände, aber auch Gefahr und Zufall, gehen zu Lasten der im Verzug befindlichen Kunden. Verweigern unsere Kunden die Annahme von Teilleistungen, so hat unser Unternehmen das Recht, nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten und die restliche Auftragssumme unter Abzug etwaiger Eigenersparnisse in Rechnung zu stellen.

  1. GEWÄHRLEISTUNG:

3.0. Jegliche Gewährleistungsfristen beginnen mit Übernahme der Leistung zu laufen. Dies gilt auch bei Übernahme von Teilleistungen.

3.1. Bei mangelhafter Leistung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

3.2. Die Gewährleistung erlischt, wenn unsere Leistung von fremder Seite verändert wurde und der Mangel im ursächlichen Zusammenhang mit der Veränderung steht. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Montage von Zubehör bzw. Änderungen am Objekt. Dass etwaige Veränderungen durch bzw. im Auftrag unserer Kunden in keinem ursächlichen Zusammenhang mit dem Mangel stehen, hat der Kunde zu beweisen.

3.3. Ist unser Kunde Unternehmer, hat er die erbrachte Leistung unverzüglich zu prüfen, jedenfalls vor Einbau oder Weiterverarbeitung, und allfällige Mängel längstens binnen einer Frist von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht unserem Kunden vorerst nur das Recht der Verbesserung und bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Verbesserung Austausch zu. Die Mängel werden nur bei berechtigter Mängelrüge behoben, wobei der Kunde unserem Unternehmen alle zur Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Verbesserung und den Austausch der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für unser Unternehmen nur mit einem unverhältnismäßigen hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht unserem Kunden eine angemessene Preisminderung zu. Das Recht auf Wandlung wird ausdrücklich einvernehmlich ausgeschlossen. Mängelrügen und Beanstandungen, die nicht innerhalb obiger Frist ab Übergabe erfolgen, sind jedenfalls verspätet. Das Verspätungsrisiko für Mängelrügen und Beanstandungen liegt beim Kunden. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige ist jeder Gewährleistungsanspruch erloschen. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten unseres Unternehmens ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und der Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

3.4. Etwaige Angaben zu Betriebskosten sind jedenfalls unverbindlich und reine Schätzwerte. Die tatsächlichen Betriebskosten sind abhängig kundenspezifischer Betriebsführung und gebiets- und lieferantenabhängiger Kosten (z.B. Strom- und Wasserbezugskosten).

  1. SCHADENERSATZ, HAFTUNG:

Schadenersatzansprüche unseres Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unseres Unternehmens beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er das Vorliegen von grobem Verschulden bzw. Vorsatz zu beweisen.

  1. GERINGFÜGIGE LEISTUNGSÄNDERUNGEN:

Abweichungen von Farbgestaltungen gegenüber Werbe- und Prospektmaterial können nicht ausgeschlossen werden und stellt dies keinen Mangel dar.

  1. EIGENTUMSVORBEHALT:

Sämtliche unsererseits gelieferten bzw. übergebenen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens.

  1. VERZUGSZINSEN:

Bei Überschreiten des Zahlungszieles sind wir berechtigt, 12 % Verzugszinsen p.a. zu verrechnen. Ferner verpflichtet sich der Kunde, für den Fall des Zahlungsverzuges uns die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten zu ersetzen.

8 . S C H R I F T F O R M :

Nebenabreden zu diesen Bedingungen bzw. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Von dieser Schriftformklausel kann nur schriftlich abgegangen werden.

  1. PREISE, RECHNUNGSLEGUNG und FÄLLIGKEIT:

9.0. Die von uns angebotenen Preise basieren auf der Ausführung gemäß Objektbeschreibung sowohl hinsichtlich der Ausmaße als auch der Ausführung. Änderungen hinsichtlich der Ausmaße oder Ausführung nach Auftragserteilung bewirken eine Preiskorrektur. Preise sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die Preise geltend grundsätzlich ab Sitz unseres Unternehmens und exklusive Transport- und Versandkosten, sofern diese Zusatzkosten nicht gesondert genannt bzw. ausgewiesen sind. In den Preisen sind keine Reinigungskosten enthalten. Reinigung von Becken oder Gläsern werden von uns nur g e g e n gesondert erteilten Auftrag durchgeführt und gesondert verrechnet. Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen sowie Störungen der Leistungserbringung sowie sonstige Mehraufwendungen, welche von unseren Kunden insbesondere durch Verletzung von Mitwirkungspflichten zu verantworten sind, berechtigen unser Unternehmen zur gesonderten Verrechnung der dadurch entstehenden Mehrkosten.

9.1. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und Spesen frei zur Zahlung fällig.

9.2. Bei Aufträgen ab einem Auftragswert von € 10.000,00 ist unser Unternehmen berechtigt, eine Anzahlung von 30 % der Auftragssumme zu verlangen, welche innerhalb von 14 Tagen ab Akontorechnungsdatum ohne Abzug und Spesen frei zur Zahlung fällig ist. Im Falle des Zahlungsverzuges hinsichtlich der Anzahlung ist unser Unternehmen berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Beträge zurückzuhalten. In diesem Fall ist unser Unternehmen auch berechtigt, daraus entstehenden Mehraufwand und Mehrkosten gesondert zu verlangen. Dies betrifft auch etwaige Mehraufwendungen aufgrund zwischenzeitig eingetretener Preiserhöhungen.

9.3. Unsere Kunden dürfen die Zahlung von fälligen Rechnungsbeträgen nur verweigern, wenn unsere Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Bei anerkannten Mängeln bzw. anerkannten Vertragsabweichungen darf nicht der gesamte Rechnungsbetrag zurückbehalten werden, sondern nur ein im Verhältnis zum Mangel angemessener Teil.

9.4. Bei Lieferterminen von mehr als sechs Monaten ab Auftragsdatum ist unser Unternehmen berechtigt, bei zwischenzeitig eingetretenen Preiserhöhungen der Vorlieferanten entsprechende Preisanpassungen an den Auftraggeber weiterzuverrechnen. Ist der Auftraggeber Konsument, so gilt dies erst bei Preisänderungen der Vorlieferanten von mehr als 5% und wird eine Preisanpassung in diesen Fällen auch bei zwischenzeitig eingetretenen Preissenkungen der Vorlieferanten vorgenommen und der verrechnete Preis entsprechend reduziert.

  1. MIT WIRKUNGSPFLICHTEN der KUNDEN:

10.0. Die Pflicht der Leistungserbringung beginnt für unser Unternehmen frühestens, sobald von unseren Kunden alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung des Auftrages geschaffen wurden, die im Vertrag oder in den vor Vertragsabschluss den Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder die den Kunden aufgrund einschlägiger Fachkenntnis und Erfahrung kennen musste.

10.1. Die Kunden haben sich vor Beginn der Leistungserbringung durch unser Unternehmen genaue Kenntnis über die Lage verdeckt geführter und nicht offensichtlicher Strom-, Gas-, Wasser- oder ähnlicher Leitungen oder Vorrichtungen sowie über sonstige bauliche Hindernisse, Grenzverläufe, Gefahrenquellen und sonstiger Störungsquellen zu verschaffen und diese voll umfänglich und nachweislich unserem Unternehmen zur Kenntnis zu bringen. Auch treffen den Kunden eine umfassende Hinweispflicht aller einbaurelevanten Informationen wie etwa Bodenbeschaffenheit, Grundwasser, Statik, Grenzverläufe, Leistungsverläufe, Zufahrtsmöglichkeiten und Zufahrtsbeschränkungen oder ähnliches.

10.2. Die Kunden haben für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Meldungen zu erstatten und Bewilligungen durch Behörden und Genehmigungen Dritter auf deren Kosten einzuholen.

10.3. Die Kunden haben für freie und gefahrlose Zufahrten, Zugänge bzw. Zutritte zu Grundstücken, Anlagen, Räumlichkeiten und Behältnisse sowie für die sorgfältige Lagerung von Waren und Produkten im Hinblick auf Diebstahl, Beschädigungen oder Feuchtigkeitsschäden zu sorgen.

10.4. Die für die Leistungserbringung einschließlich Inbetriebnahme erforderliche Energie und Wassermengen sind von unseren Kunden auf deren Kosten beizustellen.

  1. AUFLÖSUNG DES VERTRAGSES UND RÜCKTRITT:

11.0. Die Kunden sind zum Rücktritt berechtigt, wenn unser Unternehmen trotz Setzung einer zumindest vierwöchigen Nachfrist in Verzug gerät. Die Nachfristsetzung und der Rücktritt haben schriftlich zu erfolgen.

11.1. Das Vertragsverhältnis kann von unserem Unternehmen aus wichtigem Grunde unter Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen aufgelöst werden. Als ein solcher wichtiger Grund gelten insbesondere Zahlungsverzug trotz Mahnung, Verletzung der Mitwirkungspflichten der Kunden, fortgesetztes treuwidriges Verhalten der Kunden, etc.

11.2. Jedenfalls ist unser Unternehmen berechtigt, im Falle des Rücktritts eines Vertragsteiles die bereits erbrachten Leistungen und Lieferungen den Kunden zu verrechnen. Alternativ sind wir auch berechtigt, Lieferungen rückabzuwickeln bzw. abzutransportieren, und den diesbezüglichen Erlös, abzüglich Zusatzaufwendungen im Rahmen der Schlussrechnung zu berücksichtigen.

11.3. Im Fale des nicht gerechtfertigten Rücktrittes der Kunden vom Vertrag ist unser Unternehmen berechtigt, entweder die Bezahlung einer Stornogebühr/Pönale in Höhe von 20 % des Auftragswertes zu verlangen. Alternativ sind wir auch berechtigt, den (restlichen) Teil des Auftrages in Rechnung zu stellen, dies unter Berücksichtigung etwaiger Eigenersparnisse.

11.4. Sind unsere Kunden Verbraucher (Konsumenten), so steht diesen ein kostenloses Rücktrittsrecht in folgenden zwei Fällen unter den nachstehend genannten

Voraussetzungen zu:

  1. a) Rücktrittsrecht nach § 11ff FAGG:

Die Kunden haben ein Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten unseres Unternehmens unter gleichzeitiger Anwesenheit des Kunden und eines Vertreters unsers Unternehmens oder wenn der Vertrag ohne gleichzeitig körperliche Anwesenheit im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Systems mit ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wird. In diesen Fällen können die

Kunden binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt mit Aushändigung/Übergabe der Auftragsbestätigung. Die Frist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der Rücktritt ist allerdings erst mit dem Empfang der Rücktritterklärung wirksam. Die Erklärung des Rücktrittes ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Waren, die nach Spezifikationen der Kunden angefertigt oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Üblicherweise werden Poolbecken bzw. Beckenüberdachungen nach Angaben der Kunden gefertigt und auf deren Bedürfnisse zugeschnitten, womit bei derartigen Verträgen das Rücktrittsrecht nach dem FAGG entfällt.

  1. b) Rücktrittsrecht nach § 3ff KSchG:

Die Kunden haben ein Rücktrittsrecht, wenn deren Vertragserklärungen weder in den Geschäftsräumlichkeiten unseres Unternehmens noch bei einem von unserem Unternehmen benutzten Stand auf einer Messe oder Markt abgegeben wurde und nicht das FAGG (siehe oben) anzuwenden ist. Der Auftraggeber kann binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt bei Auftragserteilung/Vertragsabschluss. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Kunden selbst die geschäftliche Verbindung mit unserem Unternehmen angebahnt haben oder wenn die Kunden die Vertragserklärung in körperlicher Anwesenheit eines Vertreters unseres Unternehmens ohne Drängen von unserem Unternehmen abgegeben haben.

  1. URHEBERRECHTE:

Pläne, Zeichnungen, Beschreibungen, Grafiken, Bilder, Angebote und sonstige Unterlagen welche von unserem Unternehmen beigestellt wurden oder durch einen Beitrag von unserem Unternehmen entstanden sind, bleiben im geistigen Eigentum u n s e r e s Unternehmens. Die Verwendung. dieser Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung durch 'die Kunden, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens.

  1. DATENSCHUTZERLÄRUNG:

Die von Kunden bekanntgegeben Daten werden ausschließlich im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit unserem Unternehmen und zur Erreichung der hier genannten Zwecke verarbeitet und gespeichert. Dies gilt auch für zukünftig erhobene Daten. Die Bekanntgabe aller Daten erfolgt freiwillig. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist das nicht protokollierte Einzelunternehmen Martin Haas, 2063 Zwingendorf Nr. 39. Personenbezogene Daten werden offengelegt den Mitarbeitern unseres Unternehmens, deren Lieferanten, Rechtsvertretern, Steuerberatern, Gerichten, IT-Dienstleistern und IT-Support, Finanzbehörden und FinanzOnline. Die Offenlegung der Daten erfolgt nur, soweit es zur Erreichung der genannten Zwecke notwendig und zweckmäßig ist und unter Anwendung der kaufmännischen Sorgfalt. Sämtliche im Zusammenhang mit der Zweckerreichung erhobenen personenbezogenen Daten bleiben für die Dauer von 30 Jahren ab Abschluss des jeweiligen Vertragsverhältnisses gespeichert und werden ausschließlich unwiderruflich gelöscht. Die Kunden erteilen die Zustimmung, dass unser Unternehmen die Daten für Werbezwecken nutzen, beispielsweise zum Zwecke des Hinweises auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) sowie zur Information über Produkte und Dienstleistungen sowie Sonder- und Werbeaktionen per Telefon und Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- oder elektronischer Form). Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

  1. GERICHTSSTAND:

Für den Fall etwaiger Streitigkeiten wird die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Mistelbach vereinbart. Anzuwenden ist österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL:

Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeingen

Geschäftsbedingungen behalten alle anderen ihre Gültigkeit.